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GFG · Gesetz über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen

GFG чл. 7Art der Förderung

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Die Stipendien werden als Darlehen, Zuschläge für Sach- und Reisekosten werden als Zuschüsse gewährt. Sie sind Zuwendungen im Sinne des Haushaltsrechts. Der Verwendungsnachweis beschränkt sich auf die in diesem Gesetz und auf Grund dieses Gesetzes vorgesehenen Leistungsnachweise.