GrPfREuroV · Verordnung über Grundpfandrechte in ausländischer Währung und in Euro
GrPfREuroV чл. 3Reallasten
Die vorstehenden Vorschriften sind auf Reallasten entsprechend anzuwenden.
GrPfREuroV · Verordnung über Grundpfandrechte in ausländischer Währung und in Euro
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