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HBPolVDAufstV · Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

HBPolVDAufstV чл. 26Zulassung zur Abschlussprüfung

Abschnitt 4 Abschlussprüfung

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Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer 1.

jede der beiden Klausuren der theoretischen Ausbildung bestanden hat und

2.

die Seminararbeit bestanden hat.