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InVeKoSV · Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems

InVeKoSV чл. 13aAngaben bei Niederwald mit Kurzumtrieb

Unterabschnitt 1 Sammelantrag

В силаОфициален текст

Soweit der Betriebsinhaber Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb im Sinne des § 3 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung im Sammelantrag angibt, hat er zusätzlich anzugeben: 1.

das Jahr der Anlage des Niederwalds mit Kurzumtrieb und

2.

das Jahr der letzten Ernte des Niederwalds mit Kurzumtrieb.