Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

IRG · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

IRG чл. 4Akzessorische Auslieferung

Zweiter Teil Auslieferung an das Ausland

В силаОфициален текст

Ist die Auslieferung zulässig, so ist sie wegen einer weiteren Tat auch dann zulässig, wenn für diese 1.

die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 oder 3 nicht vorliegen oder

2.

die Voraussetzungen des § 2 oder des § 3 Abs. 1 deshalb nicht vorliegen, weil die weitere Tat nur mit einer Sanktion im Sinne des § 1 Abs. 2 bedroht ist.