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KonsG · Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse

KonsG чл. 2Übertragene konsularische Aufgaben

1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften

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Die Konsularbeamten sind berufen, die Aufgaben und Befugnisse wahrzunehmen, die ihnen durch dieses Gesetz oder andere Rechts- und Verwaltungsvorschriften übertragen werden, insbesondere auf folgenden Gebieten, -

Staatsangehörigkeitsangelegenheiten,

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Paß- und Sichtvermerksangelegenheiten,

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Personenstandsangelegenheiten,

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Mitwirkung bei der Erledigung von Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und bei Nachlaßangelegenheiten,

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Beurkundungen, Legalisation ausländischer und Echtheitsbestätigung inländischer öffentlicher Urkunden,

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Schiffahrtssachen und Seemannsangelegenheiten,

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Erledigung oder Übermittlung von Rechtshilfeersuchen,

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Zustellungen,

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Überwachung der Einhaltung von Verträgen.