KredFinG 1967 · Gesetz über die Aufnahme und Bereitstellung von Krediten zur Belebung der Investitionstätigkeit und zur Sicherung eines stetigen Wirtschaftswachstums im Rechnungsjahr 1967 KredFinG 1967 чл. 6 В силаОфициален текст Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. ← Предишен · чл. 5 Съдържание