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KrGlasKennzG · Gesetz zur Kennzeichnung von Bleikristall und Kristallglas

KrGlasKennzG чл. 8Abfertigung durch Zolldienststellen

В силаОфициален текст

Die Nichtbeachtung des § 3 Abs. 1 Satz 1 steht der Abfertigung durch die Zolldienststellen nicht entgegen. Die Zolldienststellen sind befugt, Verstöße gegen die Vorschriften dieses Gesetzes, die sie bei der Abfertigung feststellen, den zuständigen Verwaltungsbehörden mitzuteilen.