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MTAPrV · Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen

MTAPrV чл. 2Gliederung der Ausbildung

Teil 1 Ausbildung

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(1) Die Ausbildung erfolgt im Wechsel von Abschnitten des theoretischen und praktischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung.

(2) Der theoretische und praktische Unterricht und die praktische Ausbildung sind aufeinander abzustimmen.