Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

NotAktVV · Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse

NotAktVV чл. 26Angaben zu Wertpapieren und Kostbarkeiten

Abschnitt 3 Verwahrungsverzeichnis

В силаОфициален текст

(1) Wertpapiere sind unter Angabe der Gattung, des Nennbetrages, der Stückzahl, der Serien und der Nummern einzutragen. Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine oder Erneuerungsscheine sind durch Angabe der Fälligkeitstermine oder der Nummern näher zu bezeichnen.

(2) Kostbarkeiten sind aussagekräftig zu bezeichnen und mit einem Schätzwert einzutragen.