PortalV · Verordnung zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der Zulassung von in nicht öffentlich-rechtlicher Form betriebenen Portalen zur Durchführung von einfachen Melderegisterauskünften über das Internet PortalV чл. 7Inkrafttreten В силаОфициален текст Diese Verordnung tritt am 1. November 2015 in Kraft. ← Предишен · чл. 6 Съдържание