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ProdGewStatG · Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

ProdGewStatG чл. 5Erhebungen bei Unternehmen

2. Abschnitt Baugewerbe

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Die Erhebungen erfassen jährlich I.

bei höchstens 35 000 Unternehmen des Baugewerbes 1.

die tätigen Personen,

2.

die Lohn- und Gehaltssummen,

3.

den Umsatz, bei Unternehmen des Bauhauptgewerbes auch die Jahresbauleistung,

4.

die Investitionen,

5.

den Verkaufserlös aus dem Abgang von Anlagegütern;

II.

bei höchstens 12 000 Unternehmen des Baugewerbes 1.

die tätigen Personen,

2.

den Umsatz, bei Unternehmen des Bauhauptgewerbes auch die Jahresbauleistung,

3.

die selbst erstellten Anlagen,

4.

die Material- und Warenbestände einschließlich fertiger und unfertiger Erzeugnisse am Anfang und Ende des Jahres,

5.

den Material- und Wareneingang,

6.

die Kosten nach Kostenarten,

7.

die Umsatzsteuer,

8.

die Subventionen;

bei Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten, von denen höchstens 6 000 befragt werden, werden nur die Sachverhalte nach den Nummern 1, 2 und 6 sowie zusätzlich die Investitionen erfasst.