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RheinSchPersV · Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein

RheinSchPersV чл. 7Antrag auf Erwerb oder Erweitern eines Streckenzeugnisses

Abschnitt 2 Zulassungs- und Prüfungsverfahren

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1.

Wer ein Streckenzeugnis erwerben oder erweitern will, hat einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Erteilung des Streckenzeugnisses mit folgenden Angaben an die zuständige Behörde zu richten: a)

Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift;

b) Rheinstrecke, für die das Streckenzeugnis erworben werden soll.

2.

Dem Antrag auf Erwerb oder Erweitern eines Streckenzeugnisses sind beizufügen: a)

ein Passbild aus neuerer Zeit;

b) eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses;

c) eine Kopie des von der ZKR gemäß § 6.02 Nr. 1 als gleichwertig anerkannten gültigen Schiffsführerzeugnisses;

d) der Nachweis der Streckenfahrten.