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SaatV · Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten

SaatV чл. 9Mitteilung des Ergebnisses der Feldbestandsprüfung

Abschnitt 2 Anerkennung von Saatgut

В силаОфициален текст

Die Anerkennungsstelle teilt dem Antragsteller und dem Vermehrer das Ergebnis der Feldbestandsprüfung sowie das Ergebnis der Prüfung des Bestandes von Stecklingen im Ansaatjahr schriftlich oder elektronisch mit; im Falle mehrfacher Feldbesichtigung oder Nachbesichtigung jedoch erst nach der letzten Besichtigung.