Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

SchBerG · Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung

SchBerG чл. 14

Dritter Abschnitt Entschädigung

В силаОфициален текст

(1) Wenn die Entschädigung für den Entzug oder die Beschränkung der Nutzung in einer wiederkehrenden Leistung besteht, ist sie in der Regel vierteljährlich nachträglich zu zahlen.

(2) Vereinbarungen über eine einmalige Abfindung sind zulässig.