SchnellLG · Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge SchnellLG чл. 10Inkrafttreten В силаОфициален текст Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Предишен · чл. 9 Съдържание