Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

SGleiG · Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz

SGleiG чл. 27Wahl und Wahlberechtigung in den personalbearbeitenden Dienststellen

Unterabschnitt 1 Wahlbereich und Wahlberechtigung

В силаОфициален текст

In den personalbearbeitenden Stellen sind wahlberechtigt und wählbar: 1.

die Soldatinnen, die nach den §§ 23 bis 26 wahlberechtigt sind, und

2.

die Soldatinnen, für die in der personalbearbeitenden Stelle Personalentscheidungen getroffen werden.