Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

SprAuG · Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten

SprAuG чл. 39Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Sechster Teil Übergangs- und Schlußvorschriften

В силаОфициален текст

Eine Versammlung nach § 15 kann bis zum Ablauf des 7. April 2023 auch mittels audiovisueller Einrichtungen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass nur teilnahmeberechtigte Personen Kenntnis von dem Inhalt der Versammlung nehmen können. Eine Aufzeichnung ist unzulässig.