SStellV-VVG · Verordnung über die Schlichtungsstelle für die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten bei Fernabsatzverträgen über Versicherungen SStellV-VVG чл. 2 В силаОфициален текст Die Ombudsleute werden auf der Grundlage ihrer Verfahrensordnungen und Satzungen tätig. ← Предишен · чл. 1 Съдържание чл. 3 · Следващ →