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StGB · Strafgesetzbuch

StGB чл. 178Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge

Dreizehnter Abschnitt Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

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Verursacht der Täter durch den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.