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StPO · Strafprozeßordnung

StPO чл. 408bBestellung eines Verteidigers bei beantragter Freiheitsstrafe

Erster Abschnitt Verfahren bei Strafbefehlen

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Erwägt der Richter, dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlaß eines Strafbefehls mit der in § 407 Abs. 2 Satz 2 genannten Rechtsfolge zu entsprechen, so bestellt er dem Angeschuldigten, der noch keinen Verteidiger hat, einen Pflichtverteidiger.