StVZO · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
StVZO чл. 71Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen
C. Durchführungs-,Bußgeld- und Schlussvorschriften
Die Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung kann mit Auflagen verbunden werden; der Betroffene hat den Auflagen nachzukommen.