SVBezGrV 2020 · Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2020
SVBezGrV 2020 чл. 5Wert zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt: Jahr
Umrechnungswert
„2018
1,1339“