SVBezGrV 2022 · Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2022
SVBezGrV 2022 чл. 3Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung
(1) Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt im Jahr 2022 1.
in der allgemeinen Rentenversicherung jährlich 84 600 Euro und monatlich 7 050 Euro,
2.
in der knappschaftlichen Rentenversicherung jährlich 103 800 Euro und monatlich 8 650 Euro.
Anlage 2 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird um den Zeitraum „1.1.2022 – 31.12.2022“ und um die jeweiligen Jahresbeträge ergänzt.
(2) Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) beträgt im Jahr 2022 1.
in der allgemeinen Rentenversicherung jährlich 81 000 Euro und monatlich 6 750 Euro,
2.
in der knappschaftlichen Rentenversicherung jährlich 100 200 Euro und monatlich 8 350 Euro.
Anlage 2a zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird um den Zeitraum „1.1.2022 – 31.12.2022“ und um die jeweiligen Jahresbeträge ergänzt.