TArztHAusbZustV · Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle sowie über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung zum Tierarzthelfer/zur Tierarzthelferin TArztHAusbZustV чл. 4Inkrafttreten В силаОфициален текст Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Предишен · чл. 3 Съдържание