BmTierSSchV чл. 9aVerbringungsverbot für Tiere
Unterabschnitt 1 Anforderungen an das innergemeinschaftliche Verbringen
Es ist verboten, Tiere der in Anlage 5 Spalte 1 genannten Arten innergemeinschaftlich zu verbringen, wenn sie die dort für sie in Spalte 2 festgelegten Voraussetzungen erfüllen.