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TischlAusbV 2006 · Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin

TischlAusbV 2006 чл. 10Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

В силаОфициален текст

Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.