TrDüV · Verordnung zur Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber des Unternehmensregisters an das Transparenzregister TrDüV чл. 7Inkrafttreten В силаОфициален текст Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Предишен · чл. 6 Съдържание