UmwG чл. 249Gläubigerschutz
Dritter Unterabschnitt Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform
Auf den Formwechsel einer Kommanditgesellschaft auf Aktien in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder in eine Aktiengesellschaft ist auch § 224 entsprechend anzuwenden.