VersAnsprReglGÄndG · Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen VersAnsprReglGÄndG чл. 6 В силаОфициален текст Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf seine Verkündung folgenden zweiten Monats in Kraft. ← Предишен · чл. 5 Съдържание