VVG · Gesetz über den Versicherungsvertrag
VVG чл. 189Sachverständigenverfahren, Schadensermittlungskosten
Kapitel 7 Unfallversicherung
Die §§ 84 und 85 Abs. 1 und 3 sind entsprechend anzuwenden.
VVG · Gesetz über den Versicherungsvertrag
Kapitel 7 Unfallversicherung
Die §§ 84 und 85 Abs. 1 und 3 sind entsprechend anzuwenden.