WeinfondsV · Verordnung über die Erhebung der Abgabe für den Deutschen Weinfonds
WeinfondsV чл. 7Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
WeinfondsV · Verordnung über die Erhebung der Abgabe für den Deutschen Weinfonds
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.