Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

WStG · Wehrstrafgesetz

WStG чл. 36Taten von Soldaten mit höherem Dienstgrad

Dritter Abschnitt Straftaten gegen die Pflichten der Vorgesetzten

В силаОфициален текст

(1) Die §§ 30 bis 35 gelten entsprechend für Taten eines Soldaten, der zur Zeit der Tat nicht Vorgesetzter des anderen, aber 1.

Offizier oder Unteroffizier ist und einen höheren Dienstgrad als der andere hat oder

2.

im Dienst dessen Vorgesetzter ist

und der bei der Tat seine Dienststellung mißbraucht.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist § 4 nicht anzuwenden.