ZKG чл. 25Haftung bei Pflichtverletzungen
Unterabschnitt 2 Pflichten der beteiligten Zahlungsdienstleister
Der empfangende und der übertragende Zahlungsdienstleister haften dem Verbraucher für Schäden aus einer Verletzung ihrer Pflichten nach diesem und dem vorangegangenen Unterabschnitt als Gesamtschuldner nach den allgemeinen Vorschriften.