Ärzte-ZV · Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Ärzte-ZV чл. 44
2. Berufungsausschuß für Ärzte (Widerspruchsverfahren)
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Berufungsausschusses beim Berufungsausschuß einzulegen. Er muß den Beschluß bezeichnen, gegen den er sich richtet.