ZPO чл. 338Einspruch
Titel 3 Versäumnisurteil
Der Partei, gegen die ein Versäumnisurteil erlassen ist, steht gegen das Urteil der Einspruch zu.
Titel 3 Versäumnisurteil
Der Partei, gegen die ein Versäumnisurteil erlassen ist, steht gegen das Urteil der Einspruch zu.