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ZPO · Zivilprozessordnung

ZPO чл. 496Einreichung von Schriftsätzen; Erklärungen zu Protokoll

Abschnitt 2 Verfahren vor den Amtsgerichten

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Die Klage, die Klageerwiderung sowie sonstige Anträge und Erklärungen einer Partei, die zugestellt werden sollen, sind bei dem Gericht schriftlich einzureichen oder mündlich zum Protokoll der Geschäftsstelle anzubringen.