ZPO чл. 802Ausschließlichkeit der Gerichtsstände
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Die in diesem Buch angeordneten Gerichtsstände sind ausschließliche.
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Die in diesem Buch angeordneten Gerichtsstände sind ausschließliche.