Verdrag tussen het Koninkrijk der Nederlanden en de Republie чл. 28Diplomatische und konsularische Beamte
ABSCHNITT VI Besondere bestimmungen
Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die den diplomatischen und konsularischen Beamten nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auf Grund besonderer Vereinbarungen zustehen.