Notawisseling tussen de Nederlandse Regering en de Duitse Bo чл. 10
Dieses Abkommen gilt auch für das Land Berlin mit der Massgabe, dass
a ) der für Deutsche ausgestellte behelfsmässige Personalausweis und die Kinderlichtbildbescheinigung des Landes Berlin dem Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland gleichgestellt sind; b ) deutsche Kinder unter 15 Jahren, die in einem behelfsmässigen Personalausweis des Landes Berlin eingetragen sind, für den Grenzübertritt keinen besonderen Ausweis benötigen, wenn sie in Begleitung des Ausweisinhabers reisen,
sofern die Regierung der Bundesrepublik Deutschland der Königlich Niederländischen Regierung nicht innerhalb von drei Monaten nach Austausch der Noten eine gegenteilige Erklärung abgibt.