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Staatsvertrag von St. Germain · Staatsvertrag von St. Germain

§ 177 Staatsvertrag von St. Germain

Artikel 177.

In KraftAmtlicher Text

Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären, und Österreich erkennt an, daß Österreich und seine Verbündeten als Urheber für die Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des ihnen durch den Angriff Österreich-Ungarns und seiner Verbündeten aufgezwungenen Krieges erlitten haben.