Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Staatsvertrag von St. Germain - Übereink · Staatsvertrag von St. Germain - Übereinkommen über Schiedsverfahren (Italien)

§ 1 Staatsvertrag von St. Germain - Übereink

In KraftAmtlicher Text

Der Schiedsrichter erkennt über die Ansprüche, für die er nach § 4 der Anlage zu Teil X, Abschnitt IV, des Staatsvertrages von Saint-Germain zuständig ist, und entscheidet hinsichtlich dieser Ansprüche über alle tatsächlichen und Rechtsfragen.