Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österrei · Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Polen
§ 14 Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österrei
I. Teil. römisch eins. Teil.
Die vertragschließenden Teile werden der Ständigen Vergleichskommission alle zweckdienlichen Auskünfte liefern und ihr in jeder Hinsicht und soweit nur irgend möglich die Erfüllung ihrer Aufgabe erleichtern.