Geschäftsordnung des Verfassungsgerichts · Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes
§ 2 Geschäftsordnung des Verfassungsgerichts
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes. I. Leitung.
Tritt für voraussichtlich längere Dauer der Fall des § 3, Abs. (3), des Verf. G. G. 1930 ein, so ist dies dem Bundeskanzler anzuzeigen.