Kompetenzfeststellung durch den VfGH · Kompetenzfeststellung durch den VfGH
§ 0 Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 8. November 1951, betreffend die Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten der Enteignung von Grundstücken zur Errichtung von Klein- und Mittelwohnungen sowie von städtischen Siedlungen.
StF: BGBl. Nr. 263/1951
Gemäß § 56 Abs. 4 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1930, BGBl. Nr. 127, wird folgender Rechtssatz kundgemacht, in dem der Verfassungsgerichtshof die Feststellungen seines Erkenntnisses vom 13. Oktober 1951, K II-1/51-18, zusammengefaßt hat:
Verweist auf
- Kompetenzfeststellung durch den VfGH Art. 56