UN-Charta · Satzung der Vereinten Nationen
§ 21 UN-Charta
Artikel 21.
Die Generalversammlung setzt ihre eigene Geschäftsordnung fest. Sie wählt für jede Tagung ihren Präsidenten.
UN-Charta · Satzung der Vereinten Nationen
Artikel 21.
Die Generalversammlung setzt ihre eigene Geschäftsordnung fest. Sie wählt für jede Tagung ihren Präsidenten.