Konsularvertrag zwischen Österreich und · Konsularvertrag zwischen Österreich und der UdSSR
§ 2 Konsularvertrag zwischen Österreich und
Artikel 2.
Vor der Ernennung eines Konsuls ersucht der interessierte Vertragschließende Teil auf diplomatischem Weg um die Zustimmung des anderen Vertragschließenden Teiles zu dieser Ernennung.