Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Konsularvertrag zwischen Österreich und · Konsularvertrag zwischen Österreich und der UdSSR

§ 32 Konsularvertrag zwischen Österreich und

Artikel 32.

In KraftAmtlicher Text

(1) Die für die Konsuln und die Beamten des Konsulardienstes in diesem Vertrag vorgesehenen Rechte und Pflichten gelten auch für die Angehörigen der diplomatischen Vertretungen der Vertragschließenden Teile, deren Betrauung mit konsularischen Amtsbefugnissen von der diplomatischen Vertretung dem Ministerium für die Auswärtigen Angelegenheiten notifiziert worden ist.

(2) Die Ausübung konsularischer Amtsbefugnisse durch die erwähnten Personen berührt nicht diesen Personen zustehende diplomatische Privilegien und Immunitäten.