Konsularvertrag zwischen Österreich und · Konsularvertrag zwischen Österreich und der UdSSR
§ 6 Konsularvertrag zwischen Österreich und
Artikel 6.
Konsuln und Beamte des Konsulardienstes dürfen nur Staatsangehörige des Sendestaates sein.
Konsularvertrag zwischen Österreich und · Konsularvertrag zwischen Österreich und der UdSSR
Artikel 6.
Konsuln und Beamte des Konsulardienstes dürfen nur Staatsangehörige des Sendestaates sein.