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Konsularvertrag zwischen Österreich und · Konsularvertrag zwischen Österreich und der UdSSR (Russische Föderation)

§ 2 Konsularvertrag zwischen Österreich und

Artikel 2.

In KraftAmtlicher Text

Die Bezeichnungen ,,Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken'' oder ,,UdSSR'' bzw. ,,sowjetisch'' sind als ,,Russische Föderation'' bzw. ,,russisch'' zu lesen.

Vor der Ernennung eines Konsuls ersucht der interessierte Vertragschließende Teil auf diplomatischem Weg um die Zustimmung des anderen Vertragschließenden Teiles zu dieser Ernennung.